Vertikale Verkehrsschilder, ein wichtiger Teil der Straßenausstattung
Es ist nicht zu leugnen, dass vertikale Zeichen ein bedeutendes Element der Infrastruktur sind. Sie haben zum Ziel, nicht nur den Verkehr reibungslos zu regeln, sondern auch den Verkehrsteilnehmern die Sicherheit zu garantieren. Natürlich werden vertikale Zeichen behördlich angeordnet. Es ist zu unterstreichen, dass die Verkehrsverordnung nicht nur dauerhafte Verkehrszeichen, aber auch Wechselverkehrszeichen bestimmt. Damit senkrechte Verkehrszeichen ihre Rolle erfüllen können, müssen sie leicht verständlich sein. Das ist damit gleichgesetzt, dass Sie den aktuellen Rechtsvorschriften entsprechen sollen.
Zu den wichtigsten Verordnungen, die die Optik und die Größe der Zeichen in der BRD regeln, gehört die Straßenverkehrsordnung (kurz VwV-StVO). Darüber hinaus dürfen auch diese Verkehrsschilder befestigt werden, die von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in dem Verkehrsblatt publiziert wurden.
Was muss man bedenken, falls es sich um vertikale Verkehrszeichen handelt?
Zeichen müssen echt wetterfest sein, weil sie ganz verschiedene Witterungseinflüssen jeden Tag ausgesetzt sind. Jedoch sollen sie überdies gut sichtbar sein. Aus diesem Grund müssen senkrechte Verkehrszeichen genügend groß sein, damit sie sichtbar sind. Die Abmessungen von Verkehrszeichen werden häufig durch die StVO, die VwV-StVO oder andere geltende Rechtsvorschriften vorgegeben.
In der Verordnung wurden die Zeichen in drei Abmessungen nach Geschwindigkeitsbereichen unterteilt. Was ist dabei zu beachten? Es geht darum, dass Zeichen bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten immer gut gesehen werden müssen. Nur auf diese Art und Weise können Sie ihre Rolle erfüllen und das Unfallrisiko wirklich minimieren. Offensichtlich sollten diese unterschiedlichen Abmessungen dieselben Proportionen haben. Aus Sicherheitsgründen sind die Ecken der senkrechten Zeichen abgerundet.
Im Bereich der Geschwindigkeit 0-20 km/h haben kreisförmige Verkehrszeichen einen Durchmesser von 420 mm, bei der Geschwindigkeit 20-80 km/h wird ein Durchmesser von 600 mm empfohlen. In Geschwindigkeitsbereichen > 80 km/h sollten kreisförmige Zeichen einen Durchmesser von 750 mm haben. Nicht der Herstellungsprozess, sondern auch die Befestigung der Zeichen muss der Verkehrsverordnung (kurz VwV-StVO) entsprechen. Zeichen, sofern sie nicht nur vorübergehend gestellt sind, müssen fest eingebaut werden. Nicht mehr als drei Verkehrszeichen dürfen an einem Pfosten befestigt werden. Es ist zu unterstreichen, dass Gefahrzeichen gewöhnlich allein stehen. Auch Schilder mit Wartepflicht sollten alleine gestellt werden.